0209 38098370 info@bza-direkt.de BzA beauftragen

BzA für 120 Euro erstellen lassen

Ohne BzA-ID nimmt die KfW Ihren Antrag auf die Heizungsförderung nicht an. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag für Sie — digital, für 120 € Festpreis. Ein Preis für jede Anlage, egal wie groß das Gebäude.

Wichtig vorab: Den Antrag bei der KfW können Sie erst stellen, wenn Ihnen ein gültiges Angebot über eine förderfähige Anlage vorliegt — und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Die BzA erstellen wir Ihnen auch vorher; sie ist sechs Monate gültig.

  • Schnell und digital
  • 120 € für alles
  • Förderfähigkeit geprüft
  • Anleitung zum Antrag

1. Anlage und Kosten

Schritt 1 von 3
Welche Anlage soll eingebaut werden?Mehrfachauswahl möglich, zum Beispiel Biomasse zusammen mit Solarthermie. Der Preis bleibt bei 120 €, egal wie viele Anlagen Sie ankreuzen.

Ist Ihre Wärmepumpe gelistet? Gefördert wird nur, was in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA steht. Schauen Sie kurz nach, bevor Sie den Auftrag erteilen — Hersteller und Typbezeichnung stehen im Angebot Ihres Heizungsbauers:
Liste der förderfähigen Wärmepumpen beim BAFA öffnen

Angaben zur AnlageDie KfW fragt je Anlage die Ausführung, die Leistung und die geplanten förderfähigen Kosten ab — genau diese Felder erscheinen hier, passend zu Ihrer Auswahl.
Davon Fachplanung / BaubegleitungDurch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz — wird als Umfeldmaßnahme gefördert
Summe geplanter förderfähiger Kosten für Heizungsanlage und Fachplanung/Baubegleitungwird aus Ihren Angaben berechnet 0,00 €
Angebot des Heizungsbauers anhängenPDF, JPG oder PNG · mehrere Dateien möglich, zusammen bis 10 MB. Gern auch das Datenblatt der neuen Anlage. Sie können alles auch später per E-Mail nachreichen.

    Sie sind
    Fließt die Förderung einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen oder einer vorsteuerabzugsberechtigten Organisation zu?Wenn ja, zählen für die Förderung die Netto-Beträge — tragen Sie die Kosten oben dann bitte ohne Mehrwertsteuer ein.

    Wichtig für die Auszahlung: Rechnungen müssen unbar bezahlt werden — per Überweisung, nicht in bar. Bewahren Sie alle Belege auf; die KfW kann sie anfordern.

    Ihr Festpreis

    Bitte wählen Sie oben mindestens eine Anlage.

    Investitionsobjekt

    Gebäudeart

    Für Nichtwohngebäude läuft die Heizungsförderung über das Unternehmensprogramm der KfW (Zuschuss 522) statt über den Zuschuss 458. Die Bestätigung heißt dort gBzA, die gewerbliche Bestätigung zum Antrag. Dort gibt es einen festen Zuschuss von 30 % ohne Boni; die Höchstbeträge richten sich nach der Nettogrundfläche. Alles dazu steht auf unserer gBzA-Seite — Sie können aber auch hier weiter ausfüllen, wir ordnen das dann zu.

    Nutzung

    Technik und Boni

    Angaben zur WärmepumpeDas BzA-Prüftool fragt beides ab — Wärmequelle und Kältemittel. Mehrfachauswahl möglich.
    Klimageschwindigkeitsbonus — was wird ersetzt?Nur für selbstnutzende Eigentümer. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen versorgt werden.
    Angaben zur Biomasseheizung Die Biomasseheizung wird kombiniert mitOhne eine dieser Kombinationen gibt es für Biomasse keinen Klimageschwindigkeitsbonus.
    Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenNur für selbstnutzende Eigentümer. Bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 % obendrauf. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, steigen alle drei Grenzen um 10.000 €. Den Nachweis über die Einkommensteuerbescheide erbringen Sie später selbst im KfW-Antrag — das kann kein Aussteller für Sie übernehmen.
    Liegt Ihnen bereits ein Angebot mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vor?Gemeint ist ein Angebot oder Vertrag, der ausdrücklich nur gilt, wenn die Förderung bewilligt wird. Wenn Sie unsicher sind: hängen Sie das Angebot oben an, wir sehen es uns an. Die BzA erstellen wir Ihnen auch ohne ein solches Angebot — der Antrag bei der KfW lässt sich aber erst stellen und einreichen, wenn es vorliegt. Zeitdruck entsteht dadurch kaum: Die BzA-ID ist ab Ausstellung sechs Monate gültig. Sie können also jetzt beauftragen und den Antrag stellen, sobald Ihnen das Angebot vorliegt.

    Lieber direkt schreiben? info@bza-direkt.de — an diese Adresse können Sie Unterlagen jederzeit nachreichen.

    Zwei Schritte: Nach dem Absenden bekommen Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie darauf klicken, geht Ihre Beauftragung bei uns ein — so kann niemand fremde Daten in unserem Formular eintragen. Danach sagen wir Ihnen, welche Unterlagen noch fehlen.

    So läuft die Beantragung ab

    Drei Schritte, kein Ortstermin, alles digital.

    1. 1

      BzA online beauftragen

      Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es uns zu. Das Angebot Ihres Heizungsbauers können Sie direkt anhängen oder später per E-Mail nachreichen. Wir prüfen dabei auch, ob die Förderbedingung im Vertrag richtig formuliert ist.

    2. 2

      BzA digital erhalten

      Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Anlage, Altanlage und alle Boni und erstellen die BzA im KfW-Portal. Sie bekommen die 15-stellige BzA-ID und eine Anleitung per E-Mail.

      Nach Ihrer Bestätigung prüfen wir Ihr Vorhaben und schicken Ihnen eine Rechnung über 120 €. Sobald sie bezahlt ist, erhalten Sie umgehend Ihre BzA-ID mit der Anleitung — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Reichen Sie das Angebot erst später nach, kann es in Einzelfällen länger dauern; eine verlässliche Antwort zu Ihrer Förderung bekommen Sie in jedem Fall.

    3. 3

      KfW-Zusage erhalten

      Mit der BzA-ID stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW" — vor Vorhabenbeginn. Nach dem Einbau ist für die Auszahlung noch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) nötig.

      Die BnD ist jedoch nicht Bestandteil dieses Angebots. Selbstverständlich können Sie sich auch dafür an uns wenden — BnD anfragen.

    Was bringt die Bestätigung zum Antrag?

    In der BzA bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachpartner, dass Ihre neue Heizung die Förderbedingungen erfüllt, und erfasst Anlagentyp, Wärmequelle, Beheizungsmedium, Wohneinheiten und Kosten. Daraus entsteht die 15-stellige BzA-ID, die Sie im Kundenportal „Meine KfW" in Ihren Antrag eintragen. Ohne diese ID ist kein Antrag möglich. Die BzA-ID ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.

    Erstellt wird die BzA im KfW-Portal für Experten und Fachpartner — Privatpersonen haben dort keinen Zugang. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein Vertrag darf bereits geschlossen sein, wenn er ausdrücklich unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht.

    Dämmung, Fenster und Lüftung laufen dagegen über das BAFA und brauchen eine Technische Projektbeschreibung — die gibt es auf tpb-direkt.de.

    Woraus sich die Förderung zusammensetzt

    Grundförderungfür jeden förderfähigen Wärmeerzeuger
    30 %
    Klimageschwindigkeitsbonusselbstnutzende Eigentümer, Austausch einer funktionstüchtigen Altanlage · sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
    +16 %
    Einkommensbonusselbstnutzende Eigentümer · zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € → +40 %, bis 40.000 € → +30 %, bis 50.000 € → +10 %
    bis +40 %
    Familienzuschlaglebt mindestens ein Kind im Haushalt, steigen die Einkommensgrenzen des Bonus um 10.000 €
    +10.000 €
    HöchstsatzSumme aller Boni gedeckelt · 80 % für selbstnutzende Eigentümer mit Einkommen bis 30.000 €
    70 %

    Worauf die Prozente gerechnet werden

    Die Fördersätze gelten nicht auf die volle Rechnung, sondern nur bis zu einem Höchstbetrag je Wohneinheit:

    Erste Wohneinheitförderfähige Gesamtkosten, auf die der Fördersatz angewendet wird
    28.000 €
    Wohneinheit 2 bis 6je Wohneinheit
    15.000 €
    Ab der 7. Wohneinheitje weiterer Wohneinheit
    8.000 €

    Ein Beispiel: Einfamilienhaus, selbst bewohnt, alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein, Rechnung 34.000 €. Anerkannt werden 28.000 €. Bei 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus sind das 46 % auf 28.000 € — 12.880 € Zuschuss. Kommt der Einkommensbonus dazu, wird daraus mehr, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 %.

    Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 458 zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten wird nach der Überarbeitung der Förderrichtlinien nicht fortgeführt; im BzA-Prüftool werden Wärmequelle, Kältemittel und der Staubgrenzwert weiterhin erfasst. Wir prüfen für Ihren Fall, was zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung tatsächlich gilt, und sagen Ihnen den realistischen Betrag — bevor Sie zahlen.

    Ein Preis. Keine Zuschläge.

    Wir rechnen nicht nach Anlagentyp ab und nicht nach Aufwand. Ob Wärmepumpe, Pelletkessel oder Wärmenetzanschluss, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus — es bleibt bei einem Betrag.

    Festpreis
    120 €
    inkl. MwSt.
    pro Förderantrag
    • Prüfung von Anlage, Altanlage und Unterlagen
    • Vollständiger Abgleich aller Boni, die Ihnen zustehen
    • Erstellung der Bestätigung zum Antrag und der BzA-ID
    • Ein- oder Mehrfamilienhaus — derselbe Preis
    • Schritt-für-Schritt-Anleitung für „Meine KfW"
    • Prüfung der Förderbedingung in Ihrem Vertrag

    Was garantiert nicht dazukommt

    Keine Staffelpreise nach Anlagentyp, kein Zuschlag nach Zahl der Wohneinheiten, keine Bearbeitungsgebühr. Der Preis gilt für die Leistung — die Erstellung der BzA samt BzA-ID.

    Nach dem Einbau verlangt die KfW für die Auszahlung noch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Das ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt. Weil der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt, nennen wir dafür keinen Listenpreis: Sie schicken uns eine kurze Anfrage, wir melden uns mit einem Festpreis.

    Zusätzlich dämmen oder Fenster tauschen?

    Dafür brauchen Sie keine BzA, sondern eine Technische Projektbeschreibung für den BAFA-Antrag. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie beides planen — dann stimmen wir die Fristen aufeinander ab.

    Zur TPB auf tpb-direkt.de

    Häufig gestellte Fragen

    Wie bekomme ich die Bestätigung zum Antrag?
    Sie beauftragen sie hier online. Der gesamte Ablauf ist digital: Ein Energieeffizienz-Experte prüft Ihr Vorhaben und erstellt die BzA im KfW-Portal. Sie erhalten die BzA-ID und alle Unterlagen per E-Mail — kein Ortstermin, nichts in Papierform.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Angebot des Heizungsbauers mit allen Positionen, auch Umfeldmaßnahmen und Entsorgung
    • Datenblatt der neuen Anlage: Hersteller, Typ, Nennleistung, Kältemittel
    • Angaben zur alten Heizung: Art, Baujahr, funktionstüchtig oder nicht
    • Angaben zum Gebäude: Baujahr, Wohneinheiten, Eigennutzung oder Vermietung
    • Heizlastberechnung und Vertragsentwurf, sofern vorhanden
    Wie schnell wird die BzA erstellt?
    In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen. Der Ablauf: Sie bestätigen die E-Mail, wir prüfen Anlage und Boni und stellen die Rechnung über 120 €, nach Zahlungseingang bekommen Sie die BzA-ID mit der Anleitung. Reichen Sie das Angebot erst später nach oder sind Angaben unklar, kann es länger dauern — wir melden uns dann direkt bei Ihnen.
    Wie lange ist die BzA-ID gültig?
    Ab Ausstellung sechs Monate. In dieser Zeit muss der Antrag in „Meine KfW" gestellt sein. Sie können die BzA also in Ruhe jetzt beauftragen, auch wenn der Vertrag mit dem Heizungsbauer noch nicht unterschrieben ist.
    Ich habe schon unterschrieben. Ist die Förderung weg?
    Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob der Vertrag unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Viele Heizungsbauer nehmen diese Klausel standardmäßig auf. Schicken Sie uns den Vertrag — wir sehen nach, bevor Sie etwas bezahlen.
    Bekomme ich wirklich 70 %?
    Nur, wenn Grundförderung und Boni zusammenkommen. Die Summe ist bei 70 % gedeckelt — bei selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € sind es bis zu 80 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer, und zusätzlich greift die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit: 28.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Wir rechnen Ihren Fall vorher durch und sagen Ihnen den realistischen Betrag.
    Wie weise ich den Einkommensbonus nach?
    Den Nachweis erbringen Sie selbst im KfW-Antrag über die Einkommensteuerbescheide — das kann kein Aussteller übernehmen. Wir sagen Ihnen, welche Jahre verlangt werden und worauf zu achten ist.
    Was kostet eine BzA?
    120 € inklusive Mehrwertsteuer — als Festpreis, unabhängig von Anlagentyp und Gebäudegröße. Enthalten sind Prüfung, vollständiger Bonusabgleich, BzA-ID und die Antragsanleitung. Zuschläge gibt es keine.
    Was passiert nach dem Einbau?
    Für die Auszahlung verlangt die KfW eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dafür brauchen wir die Schlussrechnung und den Nachweis der Inbetriebnahme. Sie können das bei uns beauftragen oder Ihr Fachunternehmen damit betrauen.

    Drei Dinge müssen Sie sich vom Heizungsbetrieb geben lassen, sonst scheitert der Nachweis:
    1. Die Fachunternehmererklärung — der Betrieb bestätigt darin schriftlich, dass die Anlage so eingebaut wurde, wie es die Förderrichtlinie verlangt.
    2. Den berechneten hydraulischen Abgleich — nicht geschätzt, sondern raumweise gerechnet.
    3. Das ausgefüllte VdZ-Formular „Bestätigung des Fachunternehmens" zum hydraulischen Abgleich.

    Ohne diese Unterlagen zahlt die KfW nicht aus. Sprechen Sie Ihren Heizungsbauer am besten schon bei der Auftragserteilung darauf an — nachträglich wird es mühsam.

    Fehlt Ihnen davon etwas? Kommen Sie damit auf uns zu. Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular liefern wir über unsere Partnerunternehmen mit — schnell und unkompliziert, ohne dass Sie sich selbst einen Betrieb suchen müssen.
    E-Mail BzA beauftragen