BzA für 120 Euro erstellen lassen
Ohne BzA-ID nimmt die KfW Ihren Antrag auf die Heizungsförderung nicht an. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag für Sie — digital, für 120 € Festpreis. Ein Preis für jede Anlage, egal wie groß das Gebäude.
Wichtig vorab: Den Antrag bei der KfW können Sie erst stellen, wenn Ihnen ein gültiges Angebot über eine förderfähige Anlage vorliegt — und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Die BzA erstellen wir Ihnen auch vorher; sie ist sechs Monate gültig.
- Schnell und digital
- 120 € für alles
- Förderfähigkeit geprüft
- Anleitung zum Antrag
So läuft die Beantragung ab
Drei Schritte, kein Ortstermin, alles digital.
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1
BzA online beauftragen
Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es uns zu. Das Angebot Ihres Heizungsbauers können Sie direkt anhängen oder später per E-Mail nachreichen. Wir prüfen dabei auch, ob die Förderbedingung im Vertrag richtig formuliert ist.
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2
BzA digital erhalten
Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Anlage, Altanlage und alle Boni und erstellen die BzA im KfW-Portal. Sie bekommen die 15-stellige BzA-ID und eine Anleitung per E-Mail.
Nach Ihrer Bestätigung prüfen wir Ihr Vorhaben und schicken Ihnen eine Rechnung über 120 €. Sobald sie bezahlt ist, erhalten Sie umgehend Ihre BzA-ID mit der Anleitung — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Reichen Sie das Angebot erst später nach, kann es in Einzelfällen länger dauern; eine verlässliche Antwort zu Ihrer Förderung bekommen Sie in jedem Fall.
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3
KfW-Zusage erhalten
Mit der BzA-ID stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW" — vor Vorhabenbeginn. Nach dem Einbau ist für die Auszahlung noch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) nötig.
Die BnD ist jedoch nicht Bestandteil dieses Angebots. Selbstverständlich können Sie sich auch dafür an uns wenden — BnD anfragen.
Was bringt die Bestätigung zum Antrag?
In der BzA bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachpartner, dass Ihre neue Heizung die Förderbedingungen erfüllt, und erfasst Anlagentyp, Wärmequelle, Beheizungsmedium, Wohneinheiten und Kosten. Daraus entsteht die 15-stellige BzA-ID, die Sie im Kundenportal „Meine KfW" in Ihren Antrag eintragen. Ohne diese ID ist kein Antrag möglich. Die BzA-ID ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.
Erstellt wird die BzA im KfW-Portal für Experten und Fachpartner — Privatpersonen haben dort keinen Zugang. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein Vertrag darf bereits geschlossen sein, wenn er ausdrücklich unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht.
Dämmung, Fenster und Lüftung laufen dagegen über das BAFA und brauchen eine Technische Projektbeschreibung — die gibt es auf tpb-direkt.de.
Woraus sich die Förderung zusammensetzt
Worauf die Prozente gerechnet werden
Die Fördersätze gelten nicht auf die volle Rechnung, sondern nur bis zu einem Höchstbetrag je Wohneinheit:
Ein Beispiel: Einfamilienhaus, selbst bewohnt, alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein, Rechnung 34.000 €. Anerkannt werden 28.000 €. Bei 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus sind das 46 % auf 28.000 € — 12.880 € Zuschuss. Kommt der Einkommensbonus dazu, wird daraus mehr, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 %.
Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 458 zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten wird nach der Überarbeitung der Förderrichtlinien nicht fortgeführt; im BzA-Prüftool werden Wärmequelle, Kältemittel und der Staubgrenzwert weiterhin erfasst. Wir prüfen für Ihren Fall, was zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung tatsächlich gilt, und sagen Ihnen den realistischen Betrag — bevor Sie zahlen.
Ein Preis. Keine Zuschläge.
Wir rechnen nicht nach Anlagentyp ab und nicht nach Aufwand. Ob Wärmepumpe, Pelletkessel oder Wärmenetzanschluss, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus — es bleibt bei einem Betrag.
pro Förderantrag
- Prüfung von Anlage, Altanlage und Unterlagen
- Vollständiger Abgleich aller Boni, die Ihnen zustehen
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag und der BzA-ID
- Ein- oder Mehrfamilienhaus — derselbe Preis
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für „Meine KfW"
- Prüfung der Förderbedingung in Ihrem Vertrag
Was garantiert nicht dazukommt
Keine Staffelpreise nach Anlagentyp, kein Zuschlag nach Zahl der Wohneinheiten, keine Bearbeitungsgebühr. Der Preis gilt für die Leistung — die Erstellung der BzA samt BzA-ID.
Nach dem Einbau verlangt die KfW für die Auszahlung noch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Das ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt. Weil der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt, nennen wir dafür keinen Listenpreis: Sie schicken uns eine kurze Anfrage, wir melden uns mit einem Festpreis.
Zusätzlich dämmen oder Fenster tauschen?
Dafür brauchen Sie keine BzA, sondern eine Technische Projektbeschreibung für den BAFA-Antrag. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie beides planen — dann stimmen wir die Fristen aufeinander ab.
Häufig gestellte Fragen
Wie bekomme ich die Bestätigung zum Antrag?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angebot des Heizungsbauers mit allen Positionen, auch Umfeldmaßnahmen und Entsorgung
- Datenblatt der neuen Anlage: Hersteller, Typ, Nennleistung, Kältemittel
- Angaben zur alten Heizung: Art, Baujahr, funktionstüchtig oder nicht
- Angaben zum Gebäude: Baujahr, Wohneinheiten, Eigennutzung oder Vermietung
- Heizlastberechnung und Vertragsentwurf, sofern vorhanden
Wie schnell wird die BzA erstellt?
Wie lange ist die BzA-ID gültig?
Ich habe schon unterschrieben. Ist die Förderung weg?
Bekomme ich wirklich 70 %?
Wie weise ich den Einkommensbonus nach?
Was kostet eine BzA?
Was passiert nach dem Einbau?
Drei Dinge müssen Sie sich vom Heizungsbetrieb geben lassen, sonst scheitert der Nachweis:
1. Die Fachunternehmererklärung — der Betrieb bestätigt darin schriftlich, dass die Anlage so eingebaut wurde, wie es die Förderrichtlinie verlangt.
2. Den berechneten hydraulischen Abgleich — nicht geschätzt, sondern raumweise gerechnet.
3. Das ausgefüllte VdZ-Formular „Bestätigung des Fachunternehmens" zum hydraulischen Abgleich.
Ohne diese Unterlagen zahlt die KfW nicht aus. Sprechen Sie Ihren Heizungsbauer am besten schon bei der Auftragserteilung darauf an — nachträglich wird es mühsam.
Fehlt Ihnen davon etwas? Kommen Sie damit auf uns zu. Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular liefern wir über unsere Partnerunternehmen mit — schnell und unkompliziert, ohne dass Sie sich selbst einen Betrieb suchen müssen.